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Werner Langen
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Frage von Philipp K. •

Frage an Werner Langen von Philipp K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Entspricht dieser Bericht: www.deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/05/22/eu-plant-strafen-fuer-parteien-die-nicht-die-werte-der-eu-vertreten/ den Tatsachen?
Wenn ja:
Ohne klare Definition ist das echt zu schwammig- und wo bleibt da die Gewaltenteilung? Parlamentsmehrheit als Ankläger, Zeuge, Richter, Vollstrecker?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kampfmann,

den von Ihnen zitierten Bericht habe ich gelesen. Diese Forderungen stammen von der linken Mehrheit des Europaparlamentes, eine rechtliche Handhabe gibt es nicht.

Auch der Artikel 7 des EU-Vertrages erfordert hohe Quoten beziehungsweise Mehrheiten, so zum Beispiel im Europäischen Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit.

Der Artikel ist aufgebauscht und entspricht weder der Rechtslage, noch der Meinungsbildung. Mir ist auch nicht bekannt, dass der rechtsgerichtete kritische Nationalist "Farage" eine (zivilrechtliche) Strafe wegen Beleidigung des Ratspräsidenten van Rompuy erhalten hat. Das hat aber nichts mit Ihrer Fragestellung zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Werner Langen