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Frage von Thomas H. •

Frage an Werner Langen von Thomas H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Hr. Dr. Langen

ich habe eine Nachfragen zur Stellungnahme des ITRE Ausschusses, dem Sie ja angehören, zur TPD2.

In dem veröffentlichten Entwurf der Stellungnahme ( http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-508.180%2b01%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE ) werden einige Änderungsanträge an die Kommission gestellt, welche wohl durchdacht und sinnvoll begründet sind.

So wird im Änderungsantrag 5 von der Kommission gefordert, die Reglementierung von Aromen in Tabakzigaretten abzuändern und zwar so, dass diese nur dann verboten werden sollen, Zitat: "...wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass der betreffende Zusatzstoff die
Schädlichkeit des Tabakerzeugnisses verstärkt."

Begründet wird dies folgendermaßen. Zitat: "Das Ansinnen der Kommission, bestimmte Erzeugnisse aufgrund ihres charakteristischen Aromas verbieten zu lassen, stellt einen Angriff auf die Entscheidungsfreiheit mündiger und informierter Verbraucher dar."

Sowohl der Änderungsantrag als auch die Begründung finden meine vollste Zustimmung, weshalb es mich umso mehr wundert, dass es Seitens des ITRE Ausschusses keinen Änderungsantrag hinsichtlich der E-Zigarette gibt.

Können Sie mir sagen, weshalb es für die E-Zigarette nicht die gleiche Regelung geben sollte, nämlich dass sie erst dann in irgendeiner Weise restriktiv behandelt werden sollte, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass diese Schädlich ist?

Einen guten Überblick zur E-Zigarette kann man in diesem Dokument ( http://www.rursus.de/docs/Fakten_zur_eZigarette_1.0.pdf ) bekommen.

Da die Frist für das Einreichen von Änderungsanträgen zum 16.05.2013 Ausläuft, interessiert es mich, ob dieses Thema im ITRE Ausschuss besprochen wird, oder ob Änderungsanträge von den Mitgliedern des ITRE Ausschusses lediglich Formell eingereicht werden? Haben Sie Sich mit dieser Thematik befasst? Werden Sie noch Änderungsanträge zu diesem Thema einbringen?

Mit freundlichem Gruß

Thomas Hartenfeller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hartenfeller,

Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de zur Tabakproduktrichtlinie bzw. E-Zigarette haben mir viele Petenten bereits weitgehend wortgleich übermittelt.
Ich kenne die Veröffentlichungen zur sogenannten E-Zigarette. Wissenschaft und Verbraucher diskutieren des Thema sehr kontrovers. Ich werde mir erst am Ende ein Urteil darüber bilden, ob und ggfs. unter welchen Auflagen die E-Zigarette zugelassen werden könnte. Ich werde persönlich keinen Änderungsantrag zur E-Zigarette einbringen, mich allerdings vor meiner eigenen Entscheidung mit den zuständigen Kollegen verständigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Langen