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Frage von Frank R. •

Frage an Werner Langen von Frank R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Langen,

offensichtlich sind Sie ja ein Fan der Zwangs-IBAN für innerdeutschen Zahlungsverkehr.

Da ich einen Vergleich mit der PLZ-Reform und den Hinweis, dass es einfach sei, sich daran zu gewöhnen, jetzt nicht unbedingt als überzeugendes Argument für eine mutmaßlich sinnlose Änderung sehe, würde ich Sie bitten einem dummen Diplom-Kaufmann, der als IT-Berater seinen Beitrag zur Staatsquote verdient, ein paar Fragen zu beantworten:

- Wie errechnet die EU-Kommission die zweistellige, jährliche Milliardeneinsparung, wenn Deutschland seine Inlandsüberweisung mit längeren Zahlenkolonnen durchführt?

- Ist es nicht so, dass schon jetzt jeder normale Bürger von seinem normalen Girokonto entweder eine Standard-Überweisung mit BLZ und Kontonummer oder eine IBAN/BIC Überweisung tätigen kann und dieses System komplett implementiert ist?

- Ist es nicht so, dass diese Funktionalität aus den Banksystemen - wenn obsolet - erst mal wieder ausgebaut werden muss?

- Ist es nicht so, dass das das gleiche für alle möglichen Softwarelösungen gilt, die Bankverbindungen zu Kunden und Lieferanten vorhalten?

- Ist es nicht so, dass für die überwiegende Mehrheit der deutschen Bürger eine Auslangsüberweisung ein seltener Sonderfall ist?

- Ist es nicht so, dass es definitiv komplexer und fehleranfälliger ist, eine lange Zahlen- und Ziffernkolonne zu erfassen (insbesondere wenn mehrere Nullen aufeinander folgen) und damit jeder Bürger bei jeder einzelnen Inlangsüberweisung, die er nicht aus einem Favoritenspeicher tätigt, Mehraufwand entsteht?

Zusammenfassend: Erklären Sie doch bitte in klaren Worten wer welchen Vorteil bei dieser Maßnahme hat, wenn wir aktuell mit einem funktionierenden, komplett implementierten dualen System arbeiten?

Ich bin auf Ihre Antwort gespannt und einstweilen habe ich so einen Verdacht, wo man verdammt viel Geld einsparen könnte...

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Rotschedl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rotschedl,

vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich einheitlicher Kontonummern in Europa, welches Sie mir über abgeordnetenwatch.de übermittelt haben.

Sicherlich wird es einen Aufwand bedeuten, das vorhandene System zu modifizieren. Den Mitgliedsstaaten wurde genügend Zeit eingeräumt. Länder wie Frankreich und Belgien haben gezeigt, dass der Aufwand überschaubar ist, zumal aus meiner Sicht eindeutig die Vorteile überwiegen, die das neue System mittelfristig mit sich bringt. Es schafft innerhalb des europäischen Binnenmarktes ein einheitliches Zahlungssystem und erleichtert den Zahlungsverkehr für Unternehmen und Verbraucher. Auch wenn eine gewisse Umgewöhnung nötig sein wird, so ist die IBAN keine zufällige Zahlenreihe, sondern besteht aus einem Ländercode, einer zweistelligen Prüfziffer sowie der bestehenden Bankleitzahl und der Kontonummer. Die IBAN besteht also zu einem großen Teil aus Nummern, die dem Verbraucher schon bekannt sind.

Außerdem wird ab 2016 die BIC wegfallen, so dass dann als Bankkontakt lediglich eine Nummer bestehen bleibt (gegenüber Kontonummer, BLZ und Name der Bank heute). Die Komplexität für den Verbraucher wird also in keiner Weise erhöht, sondern nach einem kurzen Umgewöhnungsprozess reduziert. Darüber hinaus ergeben sich Einsparmäglichkeiten für Unternehmen, insbesondere für KMUs. Wie hoch diese ausfallen werden, ist sicherlich nicht genau vorherzusagen. Aber die Schätzungen der Kommission zeigen deutlich, dass einheitliche Kontonummern in Europa defintiv Einsparmöglichkeiten bieten werden.
Diesbezüglich darf ich Sie auf die Folgenabschätzung der Kommission hinweisen (SEK(2010)1583), die Sie unter folgendem Link in deutscher Sprache abrufen können:

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/com/com_com(2010)0775_/com_com(2010)0775_de.pdf

Diese gibt ausführlich Auskunft über die Beweggründe und Analysen der Kommission zu einheitlichen Kontonummern und sollte Ihre Fragen detailiert und ausführlich beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Werner Langen