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Volkmar Klein
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Frage von Ulrich K. •

Frage an Volkmar Klein von Ulrich K. bezüglich Soziale Sicherung

1. Sofortmaßnahmen zur Linderung der akuten wirtschaftlichen Notsituation der Berufsbetreuer/innen und der Betreuungsvereine

In einer ersten Maßnahme nach Vorlage des 2. Zwischenberichtes der vom BMJV beauftragten Studie zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ soll die Vergütung von gesetzlichen Betreuer/innen erstmals seit zwölf Jahren angehoben werden – um 15 Prozent. Darauf haben sich die Rechtspolitiker/innen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden, so dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.
Der BdB fordert:
– dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Regierung folgt und die Umsetzung dieser ‚Sofortmaßnahme‘ zur Linderung der wirtschaftlichen Notsituation von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer/innen möglich macht.
Unterstützen Sie den Verband in diesen Forderungen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Weiter sehe ich eine bei dem Vorhaben die Vergütung auf 15 % anzuheben ein ungleichgerechtigkeit.
Ich als Pflegefachkraft, mit vielen Weiterbildungen, bekomme jetzt schon 10,50 Euro weniger für die Betreuungpauschale pro Stunde. Der Studierte, weil er bessere Kenntnisse habe, bekommt bei 15 % deswegen schon wieder mehr.
Seitens des Betreuungsgerichte, Behörden und der Klienten besteht aber die gleiche Pflicht , Fristen und Kenntnisse und Erfordernisse. Um zu Überleben habe 50 Klienten, was eindeutig zu viel ist . Für fast alle meiner Klienten habe ich den Aufgabenkreis Gesundheitfürsorge. Das ist ja schon ein Fachgebiet, in dem ich mehr Kenntnisse habe als der Rechtsanwalt, Sozialpädagoge, Betriebswirt unsw. Der Beruf Betreuer brauch eine einheitliche Ausbildung für die Zukunft, aber rechtlich auch eine Gleichberechtigung in der Vergütung. Ich werde wenn die Erhöhung kommt mit 38,50 € bei einem Durchschnitt von 3 Stunden Betreuungstätigkeit bezahlt.Der Studierte wiederum 50,50 Euro.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klaas,

vielen Dank für Ihre Frage. Auf Initiative unserer Fraktion hat die Bundesregierung am 15. Februar 2017 gesetzliche Formulierungsvorschläge beschlossen, mit denen die Vergütungssätze um 15 Prozent erhöht werden sollen. Die CDU/CSU Bundestagsfraktion ist der Meinung, dass eine Erhöhung der seit 2005 unveränderten Vergütungssätze notwendig ist, um erhebliche Qualitätseinbußen in der Betreuungspraxis zu vermeiden und auch in Zukunft die Attraktivität der Pflegearbeit zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung unserer Bevölkerung und dem zunehmenden Pflegebedarf stehe ich dafür, dass Wertschätzung der körperlich und emotional fordernden Arbeit von Berufsbetreuern sowie von Pflegefachkräften besonders berücksichtigt werden soll. Dabei steht die Qualität der Betreuung für uns an erster Stelle. Mit dem Ziel in Sicht wurde zum Beispiel auch der Pflegemindestlohn eingesetzt, der auch im Januar 2017 weiter erhöht wurde.

Mit freundlichen Grüßen,
Volkmar Klein

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