Wird in Zukunft der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis (außerhalb des Straßenverkehrs) weiterhin zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen?
Laut der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) ist Personen die (abseits des Straßenverkehrs!) Cannabis und Alkohol mischen grundsätzlich die Fahrerlaubnis zu entziehen.

