Werden im § 3 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m § 36 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auch Änderungen bezüglich THC-Carbonsäure-Wert (THC-COOH) vorgenommen?
Sehr geehrter Herr Wissing,
momentan ist es ja so das Konsumenten von Cannabis im Straßenverkehr auf die aktiven Stoffe (THC um die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu bestimmen ) und inaktiven Stoffe (THC-COOH um das Konsumverhalten zu bestimmten) getestet werden. Durch die Medien konnte ich entnehmen das es Änderungen bei den Grenzwerten zu aktiven Soffen geben wird. Wird es auch Änderungen geben bezüglich den inaktiven Stoffen geben?
Mit freundlichen Grüßen

