Frage von Dieter P. • 10.01.2022
Warum ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben dass bei Tagfahrlicht auch die Rückleuchten mit an sein müssen. Ich hatte bereits ihren Vorgänger und auch sie angeschrieben aber bislang ohne Antwort

Antwort von Volker Wissing parteilos • 31.05.2023
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Das Tagfahrlicht soll die Sichtbarkeit vor allem des Gegen- und Abbiegeverkehrs erhöhen. Bei sehr schlechten Sichtverhältnissen steht die Nebelschlussleuchte für den nachfolgenden Verkehr zur Verfügung. Grundsätzlich besteht natürlich stets die Möglichkeit der Nutzung des Abblendlichts zur eigenverantwortlichen potentiellen Steigerung der eigenen Sicherheit.
Mit besten Grüßen,
Dr. Volker Wissing