Können mit MJP („Mein Justizpostfach“) bei Amtsgerichten, Klagen und Schriftsätze (Zivilverfahren) eingereicht werden?
Sehr geehrter Herr Wissing,
dürfen mit MJP („Mein Justizpostfach“) bei Amtsgerichten, Klagen und Schriftsätze (Zivilverfahren) eingereicht werden? Ist es notwendig, dass diese PDF-Dokumente jeweils eine Unterschrift enthalten?
Müssen Nachrichten an Gerichte, die mit MJP eingereicht wurden, eine „digitalen Signatur“ enthalten? Fals ja, welche?
Mit freundlichen Grüßen
Weitere Fragen an Volker Wissing

Wir sollten weniger polarisierende Maßnahmen ergreifen.

Wir sollten lieber über den Einsatz digital vernetzter Verkehrsleitsysteme sprechen, die situativ Geschwindigkeiten anpassen.

Dem Deutschen Bundestag stünde es grundsätzlich frei, anderweitige Grenzwerte zu beschließen.

Wenden Sie sich für eine umfassende Beantwortung gerne an die zuständigen Finanz- und Haushaltspolitiker und -Politikerinnen.