Können mit MJP („Mein Justizpostfach“) bei Amtsgerichten, Klagen und Schriftsätze (Zivilverfahren) eingereicht werden?
Sehr geehrter Herr Wissing,
dürfen mit MJP („Mein Justizpostfach“) bei Amtsgerichten, Klagen und Schriftsätze (Zivilverfahren) eingereicht werden? Ist es notwendig, dass diese PDF-Dokumente jeweils eine Unterschrift enthalten?
Müssen Nachrichten an Gerichte, die mit MJP eingereicht wurden, eine „digitalen Signatur“ enthalten? Fals ja, welche?
Mit freundlichen Grüßen

  Antwort ausstehend von Volker Wissing  parteilos

