Frage an Volker Wissing von Hans-Jügen B. bezüglich Recht
Lieber Herr Wissing,
mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption gibt es den ersten weltweit völkerrechtlich bindenden Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Das Übereinkommen ist von 161 Staaten ratifiziert (Stand Juli 2012); Staaten, die durch das Übereinkommen bislang nicht gebunden sind, sind Japan, Deutschland, Myanmar, Sudan, Saudi-Arabien, Nordkorea und Syrien.
Ich finde, dass Deutschland diesem Übereinkommen beitreten muss. Dies fordern auch 44 Vertreter von Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft in einem gemeinsamen Beschluss. Zu den Unterzeichnern der nun gestarteten Initiative gehören der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Zentralverband des Deutschen Handwerks, die Bertelsmann-Stiftung sowie Firmen wie BASF und Henkel.
Warum sperrt sich die FDP-Fraktion im Bundestag gegen die Unterzeichnung und wie stehen Sie persönlich dazu?
Mit besten Grüßen
Hans-Jürgen Blinn
Sehr geehrter Herr Blinn,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Oktober 2012.
Es gab bereits in der Vergangenheit einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz (Bundestags-Drucksache 16/6558) mit welchem das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption umgesetzt werden sollte. Der Entwurf konnte aber aufgrund der Bundestagswahlen nicht mehr in der 16. Wahlperiode im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden. Er verfiel damit der sogenannten Diskontinuität. Eine Neuregelung wird derzeit im Deutschen Bundestag noch geprüft, wann genau eine neue gesetzgeberische Initiative erfolgen wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Sollte sich die Koalition auf einen entsprechenden Entwurf einigen, werde ich diesen selbstverständlich mittragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB