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Frage von Bernd A. •

Frage an Volker Wissing von Bernd A. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

in ihrem Sparpaket hat die Bundesregierung angekündigt, zukünftig bei Insolvenzverfahren ein Vorrecht für den Fiskus einzuführen. Danach hätten die Finanzämter im Fall des Firmenkonkurses bevorzugten Zugriff auf die Insolvenzmasse, um an ausstehende Steuerzahlungen zu kommen. Für den Haushalt des Bundes wird mit einem Mehrerlös im Entstehungsjahr von 500 Mio.€ seitens des BMF gerechnet. Aus dem BMJ gibt es jetzt offenbar aber erhebliche Bedenken gegen die Wiedereinführung des sog. Fiskus-Privilegs. Wie ist Ihre Haltung dazu?

Beste Grüße aus Hamburg

Bernd Anders

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Anders,

vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Juli 2010.

Mit der Einführung des Fiskusprivilegs verschafft sich der Staat - wie es der Begriff schon sagt - ein Privileg. Das übliche Ziel einer Insolvenz besteht in einer gleichrangigen Bedienung existierender Forderungen der verschiedenen Gläubiger. Die Akzeptanz des Insolvenzverfahrens baut im Wesentlichen darauf, dass nicht Einzelne bevorzugt behandelt werden. Ich halte es für sehr problematisch, wenn sich der Staat hier gegenüber anderen Gläubigern quasi per Gesetz einen Vorteil verschafft.

Während der Staat seine materielle Situation damit vielleicht verbessert, schwächt er gleichzeitig die der anderen. Er entzieht sich damit nicht nur der Solidarität der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, sondern stellt sich auch noch über diese. In seinen Auswirkungen ist das Fiskusprivileg eine Strafe für all diejenigen, die bereit sind, in die Rettung bzw. Stabilisierung eines ins Wanken geratenen Unternehmens zu investieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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