Porträt Volker Senftleben
Volker Senftleben
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Frage von Roland U. •

Frage an Volker Senftleben von Roland U. bezüglich Umwelt

Herr Senftleben,
sie gehören der Partei an die z. Zt. den Umweltminister Nds. stellt, dieser aber auf Fragen nicht reagiert. Deshalb die Frage an sie, es wird immer von der Luftverschmutzung durch Feinstaub und SO gesprochen, die es zu reduzieren gilt. Deshalb werden auf Bundes -und Landesebenen gesetzliche Maßnahmen getroffen die dieses fördern soll. Meine Fragen hierzu wären, warum werden keine Maßnahmen im Bereich Fahrgastschiffe, Hauskamine (Holzfeuerung) auf Landesebene getroffen.

Porträt Volker Senftleben
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr U.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Oktober 2019, die ich Ihnen gern beantworte. Die Luftüberwachung wird durch das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim als Betreiber des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) vorgenommen. Jedes Jahr veröffentlicht das LÜN einen Jahresbericht. Der Jahresbericht gibt einen Überblick über die relevanten Kenngrößen zur Beurteilung der Luftqualität mit Bezug auf die immissionsschutzrechtlichen Regelungen. Er beschreibt die Belastung der Luft durch gasförmige und partikuläre Stoffe in Niedersachsen.

Den Berichten der letzten Jahre ist zu entnehmen, dass die vorgegebenen Grenzwerte in Niedersachsen deutlich eingehalten werden. Daher besteht auch keine Veranlassung für weitergehende Regelungen im Bereich der Fahrgastschiffe. Sollten erhöhte Werte festgestellt und die Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden, sind die Landkreise dazu verpflichtet, entsprechende Luftreinhaltepläne zu erstellen.

Im Bereich der Hauskamine liegt die Zuständigkeit nicht bei den Ländern, sondern beim Bund. Die Bundesimmissionsschutzverordnung ist seit dem 01. Januar 2015 in Kraft und wurde in diesem Jahr reformiert. In der Verordnung geht es unter anderem auch um eine Novellierung der bisher geltenden Grenzwerte für Emissionen bei kleinen und mittleren Feuerungsanlagen im privaten und gewerblichen Bereich. Erfüllen diese Anlagen nicht die geforderten Grenzwerte, müssen sie ausgetauscht oder stillgelegt werden. Insofern wurden bereits auf Bundesebene Maßnahmen ergriffen, um die Luftverschmutzung durch Feinstaub in Deutschland zu reduzieren.

Nach meinen Informationen liegt dem Umweltministerium allerdings keine Anfrage von Ihnen zu diesem Thema vor, sodass Olaf Lies Ihnen nicht antworten konnte.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben und stehe gern für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Senftleben