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Volker Bajus
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Frage von Christa E. •

Ab wann werden alle Verursacher von Verkehrsunfällen als Straftäter angeklagt?

Sehr geehrter Herr Bajus, ich stelle obige Frage bewußt etwas provozierend, weil ich so die Aktivitäten der Klimagruppe rechtfertigen möchte. Niemand in der öffentlichen Diskussion regt sich darüber auf, dass fast immer Menschen im Stau ausharren müssen, wenn Verkehrsunfälle auf Straßen und Autobahnen von PKW-Fahrern verursacht werden.
Mit freundlichen Grüßen C. E.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Frage. Auch wenn ich davon ausgehe, dass es sich hier eher um eine rhetorische, denn um eine ernst gemeinte Frage handelt, erlaube ich mir Ihnen zu antworten. Dies ist bekanntlich eine öffentliche Plattform und vielleicht interessiert sich jemand Drittes für die Antwort.

Im Stau stehen ist immer ärgerlich. Die Ursache für Stau ist in den meisten Fällen zu viel Verkehr und unangemessene Fahrweisen. Verkehrsunfälle wirken dabei stauverschärfend oder sind mitunter alleinige Stauursache. Viele Unfälle sind leider mit schweren Verletzungen oder gar dem Tod der Unfallbeteiligten verbunden. Verkehrssicherheit und Unfallvermeidung sind daher wichtig und auch von hohem politischem Interesse. Wenn Menschen zu Schaden kommen, wird ermittelt, inwieweit die Unfallbeteiligten dafür Verantwortung tragen. Bei schweren Verstößen werden die Täter*innen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Das Demonstrationsrecht ist ein wichtiges Grundrecht und zentraler Pfeiler der Demokratie. Seine Wahrnehmung muss immer mit der Möglichkeit der Einschränkung der Grundrechte anderer Bürger*innen austariert werden. Von daher gibt es für Demonstrationen Spielregeln, damit anderer Menschen Rechte eben nicht in einem unangemessenen Maße beeinträchtigt werden. Dazu gehört, dass niemand anderes gefährdet werden darf. Zudem muss die öffentliche Ordnung gesichert bleiben. Wer unangemeldet und ohne Genehmigung auf der Straße demonstriert und damit Verkehrsteilnehmer*innen am Weiterfahren hindert, der kann wegen Nötigung oder gar wegen Verkehrsgefährdung angeklagt werden.

Ob sich Menschen wegen Staus, die durch Demonstrationen entstehen, mehr oder anders ärgern als über unfallbedingte Staus, kann ich nicht abschließend beurteilen. Darüber kann ich nur spekulieren. Ich nehme an, dass das häufig tatsächlich der Fall ist, weil sich die Betroffenen in ihren Rechten eingeschränkt fühlen und die Ursache als unangemessen wahrnehmen, weil sie nicht wissen, weswegen demonstriert wird oder den Zweck nicht teilen. Es ist anzunehmen, dass dieser Ärger durch Demonstrationen, die nicht angemeldet sind oder mit Verkehrsgefährdungen verbunden sind, noch gesteigert wird.

 

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