Wann wird endlich die Besoldungsanpassung im Landtag verabschiedet (und umgesetzt)?
Sehr geehrter Herr Bajus,
mit Verwunderung habe ich gelesen, dass es mal wieder ganz schnell im Landtag möglich war, über die pünktliche jährliche (!) Diätenanpassung, dieses Mal für 12 Monate 5,4 (!) Prozent abzustimmen, damit diese pünktlich zum 01.07 ausgezahlt werden kann, der Gesetzentwurf über die mal wieder unterhalb der entsprechenden Inflationsrate liegende Besoldungserhöhung von 5,8 (!) Prozent für 27 Monate (!) oder mehr noch nicht in den Landtag eingebracht werden konnte. Die erste Erhöhung wäre ab 01.04. fällig gewesen. Die Einmahlzahlung für 2025. (!) von geringer Höhe wird wohl erst im Juni ausgezahlt. Echte Wertschätzung zeigt sich auch im Handeln nicht mit leeren Worten. So bleibt ein Gefühl (seit Jahren) von „Wasser predigen (Haushaltslage) und Wein trinken“. Wann ist denn mit dem Beschluss im Landtag zu rechnen?
Freundliche Grüße Nicole G.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin formulierte Kritik.
Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung von Beamt*innen befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren und wird voraussichtlich im Mai beschlossen. Es gilt dann rückwirkend zum 01.04.2026. Ich setze mich dafür ein, dass dieser Prozess zügig abgeschlossen wird.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass sich Wertschätzung für den öffentlichen Dienst nicht nur in Worten, sondern auch im konkreten Handeln zeigen muss. Deshalb ist es das Ziel, die Besoldungsanpassung so auszugestalten, dass sie rechtssicher, nachhaltig und im Ergebnis auch spürbar ist.
In Bezug auf die Forderung nach einer amtsangemessenen und verfassungskonformen Alimentation hat das Bundesverfassungsgericht Vorgaben gemacht. Wir planen dazu eine Überarbeitung des Besoldungsgesetz noch in diesem Jahr. Der Gesetzgebungsprozess dazu ist deutlich komplexer. Daher wird eine entsprechende Änderung wegen der Anforderungen an die aktuelle Rechtsprechung und die Notwendigkeit struktureller Anpassungen noch ein wenig dauern.
Uns ist bewusst, dass steigende Lebenshaltungskosten für viele Menschen, auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, eine große Herausforderung darstellen. Deshalb arbeiten wir parallel auch an weiteren Maßnahmen zur Entlastung und daran, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt zu stärken.
Zur Abgeordnetenentschädigung: Ihre Zahlen sind nicht korrekt. Die Grundentschädigung steigt zum 01.07.2026 um 4 % entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Niedersachsen. Die Aufwandsentschädigung um 1,7% entsprechend der Preisentwicklung in bestimmten Sektoren. Ja, es ist ein grundsätzliches Spannungsfeld, dass die formale Entscheidung über die Höhe der Diäten beim Parlament selbst liegt. Aber dies ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Abgeordnete müssen zwingend über ihre eigene “Entlohnung” entscheiden. Ein Dilemma. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigungen wird in Niedersachsen von einer unabhängigen Diätenkommission überprüft. Auf dieser Grundlage wird dann auch die jährliche Anpassung zum 1. Juli berechnet.
Viele Grüße
Volker Bajus

