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Volker Bajus
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Frage von Martin M. •

Frage an Volker Bajus von Martin M. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Bajus,

mich interessiert ihre Haltung.
Viel zu lange sind die vermögenden Schichten hinsichtlich der Steuerbelastung
bzw. Abgabenbelastung geschont worden.

Gigantischen Staatsschulden stehen gigantische
Privatvermögen gegenüber.

Mittlerweile scheint dieses Thema wahlkampftauglich zu sein.
Bei der Entwicklung der Einkommens- und Vermögensverteilung ist der Handlungsbedarf offenkundig, eine höhere Beteiligigung der Topverdiener an der Steuerlast wäre angemesen.

Ist aber die Vermögenssteuer nicht volkswirtschaftlich kontraproduktiv und wirklich nur eine Neidsteuer? Wenn ich eine Tonne Gold, ein Haus, ein Kunstwerk zum Buchwert versteuern soll,
schränkt es die Handlungsmöglichkeit bzw. die Investitionsbereitschaft des Besitzers ein, es ist im Prinzip eine Enteignung, der Staat gibt das Geld in den Konsum, als Investionskapital ist das Geld futsch.

Steuern aus Gewinnerlösen sind ja etwas völlig anderes und zu befürworten.
Als Sozialwirt müssten Sie die Vermögenssteuer eigentlich eher kritisch sehen.

Wie sehen Sie das?

Danke für Ihre Zeit.

Martin Mönkediek

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mönkediek,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es freut mich, dass Sie eine der finanzpolitischen Grundideen des Grünen Bundestagswahlprogramms teilen: Die stärkere Beteiligung der einkommens- und vermögenstarken Haushalte an der Finanzierung staatlicher Aufgaben.

Wir Grüne fordern in unserem gerade beschlossenen Wahlprogramm insbesondere eine Vermögensabgabe: Um die Verschuldung aus Bankenrettung und Konjunkturpaketen zurückzuführen wollen wir eine einmalige Vermögensabgabe einführen. Belastet werden Menschen, die über ein Vermögen von über einer Million Euro verfügen. Über 10 Jahre verteilt zahlen diese jährlich 1,5% ihres Vermögens. So können wir die Verschuldung des Bundeshaushalts um etwa 100 Mrd. Euro reduzieren. Für Betriebsvermögen wird ein Freibetrag von 5 Millionen Euro gewährt. Zusätzlich wird die Abgabe auf max. 35% des Ertrags des Unternehmens begrenzt.

Zum Thema Vermögenssteuer ist der aktuelle Beschlusstand:
Unser Ziel bleibt mittelfristig die Wiederbelebung einer verfassungskonformen Vermögenssteuer, deren Aufkommen allein den Ländern zusteht. Die Vermögenssteuer soll nach Auslaufen der Vermögensabgabe erhoben werden. Sie sollte an die Bemessungsgrundlage der Abgabe anknüpfen, ebenso wie diese eine Substanzbesteuerung von Betriebsvermögen vermeiden und möglichst wenig Verwaltungsaufwand verursachen.
Hier finden Sie den Beschluss des letzten Parteitages zum Bundestagswahlprogramm: http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/BDK_2013/Beschluesse/D_Besser_Haushalten.pdf

Ich teile Ihre Sorge, dass die Steuer auch negative Wirkungen haben könnte. Allerdings ist die Bemessungsgrundlage ab der die Steuer überhaupt zur Geltung käme, mit einer Million Euro für private Vermögen und fünf Millionen für Betriebsvermögen angemessen hoch. Die von Ihnen angesprochenen Anlageformen (Gold, Kunstwerke, tlw. auch Immobilien) sind eher Beispiele, die das Interesse des Anlegers dokumentieren, sein Vermögen zu vermehren und nicht produktiv im volkswirtschaftlichen Sinne zu investieren.

Insoweit ist eine maßvolle Besteuerung wie wir sie vorsehen, kein Hemmnis für Investitionen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Bajus

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