Antwort 07.07.2026 von Vivian Tauschwitz CDU
Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD nur bei hinreichend belastbarer Erfolgsaussicht vor dem Bundesverfassungsgericht

© Gottfried Schwarz
Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD nur bei hinreichend belastbarer Erfolgsaussicht vor dem Bundesverfassungsgericht
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