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Verena Mertens
CDU
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Frage von Herbert D. •

Wie ist die Sanktion gegen zwei deutsche Bürger (17. Sanktionspaket der EU) mit Rechtsstaatlichkeit und den universellen Menschenrechte vereinbar?

Werte Frau Mertens,

mit dem 17. Sanktionspaket der EU gegen Russland sind auch Bürger der EU betroffen.

Sehen Sie in den Beschluss des 17. Sanktionspaket gegen Russland vom 20. Mai das endgültige Ende des sogenannten Rechtsstaats in der EU? Denn die Verhängung von Sanktionen gegen zwei deutsche Staatsbürger bedeutet die Aufhebung ihrer Bürgerrechte ohne Vergehen, Anklage und Gerichtsurteil. De facto wurde ein Berufsverbot und eine Enteignung beschlossen (https://www.berliner-zeitung.de/news/neue-eu-sanktionen-erstmals-gegen-deutsche-buerger-meinungsfreiheit-in-europa-ist-tot-li.2326812).

Wie ist dieses Vorgegehn gegen EU-Bürger mit den EU-Grundsätzen zur "Freiheit" (u.a. Meinungs- und Presefreiheit) sowie den universellen Menschenrechte vereinbar (u.a. Artikel 9, 10, 11, 12 und 15: https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte)?

Sehen Sie in den Maßnahmen gegenüber EU-Bürgern ein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und reine Willkür der EU?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum 17. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland.

Ich verstehe, dass die Aufnahme von EU-Bürgern in eine Sanktionsliste bei manchen Bürgerinnen und Bürgern Fragen aufwirft, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien. Diese Bedenken nehme ich ernst, denn der Schutz von Freiheit und Recht ist ein zentrales Fundament unserer europäischen Gemeinschaft.

Die EU-Sanktionen richten sich gezielt gegen Personen und Organisationen, die den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine aktiv unterstützen oder propagandistisch rechtfertigen. Ziel dieser Maßnahmen ist es nicht nur, die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine zu verteidigen, sondern auch die Bedingungen dafür zu schaffen, dass dieser brutale Krieg so schnell wie möglich beendet werden kann. Sanktionen setzen das Regime in Moskau und sein Unterstützernetzwerk unter Druck, um die Finanzierung und politische Unterstützung des Krieges zu schwächen. Ohne internationalen Druck würde der Weg zu einem gerechten Frieden deutlich länger und schwieriger.

Dass im aktuellen Sanktionspaket erstmals auch Unionsbürger betroffen sind, ist eine besonders sensible Entscheidung. Sie beruht jedoch auf klaren rechtlichen Grundlagen und nachvollziehbaren Belegen. Die Europäische Union handelt dabei nicht willkürlich, sondern prüft jeden Fall sorgfältig. Den betroffenen Personen steht jederzeit der Rechtsweg offen, um Sanktionen vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. Das ist ein grundlegender Bestandteil unseres Verständnisses von Rechtsstaatlichkeit.

Die europäischen Grundrechte, wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Eigentumsrechte, gelten uneingeschränkt. Gleichzeitig müssen wir in Zeiten eines Angriffskriegs dafür sorgen, dass diese Rechte nicht zur aktiven Unterstützung von Kriegsverbrechen oder völkerrechtswidriger Gewalt missbraucht werden. Freiheit bedeutet auch Verantwortung.

Die Europäische Union bleibt ein Raum der Freiheit, des Rechts und der Gerechtigkeit. Die Verteidigung dieser Werte ist nicht nur Ziel der Sanktionen, sondern auch Voraussetzung für die Rückkehr zu einem dauerhaften Frieden in Europa.

Mit freundlichen Grüßen

Verena Mertens

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