Wie ist die Sanktion gegen zwei deutsche Bürger (17. Sanktionspaket der EU) mit Rechtsstaatlichkeit und den universellen Menschenrechte vereinbar?
Werte Frau Mertens,
mit dem 17. Sanktionspaket der EU gegen Russland sind auch Bürger der EU betroffen.
Sehen Sie in den Beschluss des 17. Sanktionspaket gegen Russland vom 20. Mai das endgültige Ende des sogenannten Rechtsstaats in der EU? Denn die Verhängung von Sanktionen gegen zwei deutsche Staatsbürger bedeutet die Aufhebung ihrer Bürgerrechte ohne Vergehen, Anklage und Gerichtsurteil. De facto wurde ein Berufsverbot und eine Enteignung beschlossen (https://www.berliner-zeitung.de/news/neue-eu-sanktionen-erstmals-gegen-deutsche-buerger-meinungsfreiheit-in-europa-ist-tot-li.2326812).
Wie ist dieses Vorgegehn gegen EU-Bürger mit den EU-Grundsätzen zur "Freiheit" (u.a. Meinungs- und Presefreiheit) sowie den universellen Menschenrechte vereinbar (u.a. Artikel 9, 10, 11, 12 und 15: https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte)?
Sehen Sie in den Maßnahmen gegenüber EU-Bürgern ein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und reine Willkür der EU?