Valentin Lippmann
Valentin Lippmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manfred B. •

Frage an Valentin Lippmann von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Da ich seit einiger Zeit Rentner bin, möchte ich wissen, warum muss ein Rentner mit seinem kleinen Einkommen auch noch eine Einkommenserklärung machen, wenn er keinerlei weitere Enkünfte hat. Kann man nicht einfach festlegen, das ein monatliches Einkommen von 2500,00 € komplett steuerfrei ist. Ausserdem können ältere menschen kaum selbst eine ESt-Erklärung durchführen, d.h., auch hier müssen diese Rentner Kosten tragen,den ein Steuerberater will ja auch Geld verdienen.

Valentin Lippmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Butter,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auch wenn die anwachsende Besteuerung von Renteneinkünften sicherlich für viele Menschen ärgerlich ist, so ist deren Ziel aber nachvollziehbar und gerechtfertigt. Lassen Sie mich hierzu einige Ausführungen machen: Rechtsgrundlage für die Besteuerung der Rente ist das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2004, welches ein Urteil des Bundesverfassungsgesetzes umsetzt. Dieser hatte 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen als verfassungswidrig erklärt. Deshalb werden seit 2005 Arbeitnehmer während der Renten-Einzahlphase schrittweise steuerlich entlastet, während gleichzeitig die Besteuerung von Renten schrittweise steigt. Betrachtet man das Ganze aber über eine längeren Zeitraum hinweg, wird die Besteuerung für viele Bürger*innen günstiger: In aller Regel verdienen Menschen als Erwerbstätige mehr als Rentner*innen. Die steuerliche Verschonung in der früheren Lebensphase ist also vorteilhaft. Dieser gesamte Prozess der vollumfänglichen Anwendung einer nachgelagerte Besteurerung (d.h. mit Renteineintritt) erfolgt schrittweise über einen langen zeirraum von 35 Jahren und ist 2040 abgeschlossen.
Nicht jeder Euro der gesetzlichen Rente gehört daher bisher zu den steuerpflichtigen Einkünften eines Rentners. Bei Renteneintritt im Jahre 2020 sind es beispielsweise 80 der Rentenhöhe %. Bei einem Renteneinritt 2005 sind es 50%. D.h. je nachdem wann Sie in Rente gegangen sind, bemisst sich die Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte aus der gesetzlichen Rente. Außerdem haben Rentner*innen auch Anspruch auf einen Grundfreibetrag. 2020 liegt der Rentenfreibetrag mit 9.408 Euro deutlich höher als noch 2019 mit 9.168 Euro pro Person. Das bedeutet, dass dieser jährliche Betrag steuerfrei bleibt. Der Anteil der Rente, der über dem Freibetrag liegt wird für die Besteuerung herangezogen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat dies auch detalliert aufgelistet. Es ist unter nachfolgendem Link nachlesbar: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html
Für das Ausfüllen der Steuererklärung gibt es seitens der Rentenversicherung Hilfe. Diese stellt auf Wunsch eine kostenlose Bescheinigung der Altersbezüge aus, die alle relevanten Beträge mit entsprechenden Hinweisen enthält.
Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200304_tmn_steuererklaerung.html
 
Mit freundlichen Grüßen
Valentin Lippmann

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