Valentin Lippmann
Valentin Lippmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Manuel S. •

Frage an Valentin Lippmann von Manuel S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Valentin Lippmann,

Mir wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden werden:

•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen •Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz •Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich •Bars, Clubs und Diskotheken •Messen •Fahrschulen •Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe •Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport •Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter •Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) •Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat entschieden, dass Personen die aufgrund einer Erkrankung keine Maske tragen können, sich dies von einem Arzt attestieren lassen können.

Meine Frage ist, wer haftet dafür, wenn jemand die Masken nicht vertragen kann, weil diese Menschen Asthma haben oder Atemprobleme haben und oder wenn jemand von seiner Krankheit nichts weiß und diese Menschen, ohnmächtig zusammenbrechen plötzlich? Wer ist dann haftbar das Land, die Kommune oder der Geschäft selber?

Was passiert eigentlich, wenn herauskommen sollte, dass die Entscheidung zur Verhängung eines Corona-Lockdowns möglicherweise falsch gewesen ist? Wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass der wirtschaftsschädliche Corona-Lockdown falsch gewesen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz

Valentin Lippmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schnackertz,
das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist eine wirksame Maßnahme zum Schutz vor der weiteren Verbreitung von Corona-Viren. Gerade in Situationen, wo ein Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann, können so Übertragungen der Coronaviren minimiert und damit Menschen in der Umgebung geschützt werden. Auch selbst genähten Masken schützen andere. Und wenn alle Masken tragen, verteilen auch diejenigen weniger Viren, die sie unbemerkt mit sich herumtragen.
Ausnahmen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gelten in allen Bundesländern, wenn aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen dies nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Ein Arzt darf ein entsprechendes Attest zur Befreiung des Trages eines solchen Schutzes ausstellen. Die entsprechende Bescheinigung muss dann mitgeführt werden.
Eine Haftung des Staates oder der Unternehmen vermag ich in den von Ihnen beschriebenen Fällen nicht zu erkennen. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand wegen des Tragens einer Mund-Nase-Bedeckung plötzlich ohnmächtig wird, scheint mir sehr gering zu sein. In solchen Fällen dürfte sich das ja ankündigen und man kann entsprechend nach draußen gehen und die Maske absetzen und anschließend die Symptomatik mit einem Arzt klären.
Natürlich kann man einzelne Maßnahmen des Lockdowns in Frage stellen und auch diskutieren. Ich halte das sogar für wichtig, da wir heute mit einem anderen Wissen über den Verlauf der Pandemie und die Wirkung des Virus ausgestattet sind. Anhand der Entwicklung der Infektionszahlen ist sehr gut deutlich worden, dass die Verbreitung des Virus durch den Lockdown eingedämmt werden konnte.Mit Sicherheit wären ohne die Maßnahmen mehr Menschen infiziert worden, auch mit den entsprechend schweren Krankheitsverläufen und den jetzt noch nicht absehbaren gesundheitlichen Langzeitfolgen.
Aktuell arbeiten wir alle daran, dass es keinen zweiten Lockdown geben wird und erarbeiten mit dem Wissen aus den letzten Monaten an Konzepten, wie das Virus eigedämmt werden kann, ohne, dass es einen zweiten Lockdown gibt. Das Tragen einer Maske in den entsprechenden Situationen und die Einhaltung des Mindestabstandes sind solidarische Maßnahmen mit denen wir alle dazu beitragen können, diese Pandemie zu überstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Valentin Lippmann

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