(...) Wenngleich ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung bis auf Weiteres nicht stattfinden kann, können Änderungen des Rentenrechts trotzdem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie es schon in der Vergangenheit geschehen ist. So ist mit dem sog. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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