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Frage von Joachim L. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Joachim L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

eingedenk der Tatsache, dass über 1/3 der Personalkosten Bremens für Versorgungsbezüge (verkürzt: Pensionen und Beihilfen) ausgegeben werden und die Tendenz in den Jahren bis 2025 dramatisch ansteigt, möchte ich von den Parteien wissen, wie sie zu der deckungsgleichen Übernahme der Änderungen in der gesetzlichen Rente für Beamte steht. Dazu gehören z.B. die Anerkennung von Ausbildungszeiten, ein demografischer Faktor, die Änderung der Bemessungsgrundlage für Pensionen (heute das erzielte Gehalt drei Jahre vor der Pensionierung).
Obschon im Bund ein geringer Teil der Einschnitte der "Rente mit 67" übernommen wurde, ist es doch weiterhin so, dass z.B. Tariferhöhungen für aktive Beamte gleichzeitig auch eine (nur minimal reduzierte) Erhöhung der PENSIONEN mit sich bringen, die die Steigerung der Renten in den letzten Jahren immer überschritten hat.
Ich bitte NICHT die "Rente mit 67" zu diskutieren, sondern nur die unterschiedlichen Regelungen für Beamte zu begründen.
Wie ist die Position Ihrer Partei ?

Ihre Antwort erhoffe ich hier.
Vielen Dank!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Leefmann,

haben sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die SPD setzt sich dafür ein, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf alle Erwerbstätigen auszudehnen, also unter anderem auch Beamte einzubeziehen. Das haben wir auch im Grundsatzprogramm der SPD, dem Hamburger Programm, festgeschrieben. Kurzfristig könnte dieses Ziel schon deshalb nicht verwirklicht werden, weil wesentliche Elemente der Beamtenversorgung durch Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt sind. Außerdem kann der Bund seit der sog. Föderalismusreform nur noch die Versorgung der Bundesbeamten regeln. Für die weitaus größere Zahl der Landesbeamten liegt die Gesetzgebungszuständigkeit seither beim jeweiligen Land. Die zunächst erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes bedürften einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist.

Wenngleich ein grundlegender Wechsel im System der Beamtenversorgung bis auf Weiteres nicht stattfinden kann, können Änderungen des Rentenrechts trotzdem wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden, wie es schon in der Vergangenheit geschehen ist. So ist mit dem sog. Versorgungsänderungsgesetz 2001 der sog. Riester-Faktor, mit dem die Rentensteigerungen vermindert werden, in die damals noch bundeseinheitliche Beamtenversorgung übernommen worden. Weiterhin wurde die 2012 beginnende gleitende Anhebung der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung von 65 auf 67 Jahre in die Versorgung der Bundesbeamten übernommen. Ebenso wurde die weitgehend eingeschränkte Berücksichtigung von Ausbildungszeiten wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen.

Im Übrigen hat der Bund zum 1. Januar 2007 einen Versorgungsfonds errichtet, mit dem die künftigen Versorgungslasten für neu eingestellte Beamte gedeckt werden. Damit wird der Bundeshaushalt nicht erst in der Zukunft, sondern zeitnah mit den Versorgungskosten belastet, womit der bisherige Anreiz entfällt, wegen des scheinbaren Kostenvorteils eher Beamte als Tarifbeschäftigte einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer