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Ute Leidig
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Frage von Yannik T. •

Was muss noch passieren, damit Sie sich für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzen?

Sehr geehrte Frau Leidig,

die aktuellen Umfragen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (AfD bei 38 %) bereiten mir große Sorge. Eine handlungsfähige Regierung ohne die AfD rückt in weite Ferne; die Zersetzung der Demokratie von innen droht.

Wir haben jedoch ein wirksames Mittel: Ein Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG. Da auf Bundesebene derzeit wenig Initiative besteht, ist der Weg über den Bundesrat entscheidend. Mit Berlin, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg sind bereits 14 von 35 benötigten Stimmen für ein Verfahren vorhanden. Baden-Württemberg ist hier das Zünglein an der Waage.

Der Moment ist historisch – politische Mehrheiten für diesen Schritt werden künftig kaum einfacher zu erreichen sein. Angesichts der erdrückenden Beweislage durch den Verfassungsschutz frage ich Sie: Was muss noch passieren, damit Sie sich aktiv für die Einleitung des Verfahrens einsetzen?

Ich hoffe, Sie sind sich Ihrer historischen Verantwortung in dieser Phase bewusst.

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