(...) Ich freue mich deshalb darüber, dass Kardinal Meisner am 31. Januar nun klargestellt hat, dass „die Ärzte in katholischen Einrichtungen aufgefordert [sind], sich rückhaltlos der Not vergewaltigteNot vergewaltigter Frauenich dabei unter Berücksichtigung des neusten Stands der medizinischen Wissenschaft in ihrem ärztlichen Handeln an den [..] genannten Prinzipien [nämlich, nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht einzusetzen, die Befruchtung zu verhindern] auszurichten. Darüber hinaus ist nichts dagegen einzuwenden, dass sie in diesem Fall auch über Methoden, die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind, und über deren Zugänglichkeit aufklären, wenn sie dabei, ohne irgendwelchen Druck auszuüben, auf angemessene Weise auch die katholische Position mit Argumenten erläutern.“ (...)