Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
CDU
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Frage von Sibylle K. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Sibylle K.

Warum in aller Welt haben Sie heute zugestimmt?????

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kunz,

meine bisherige Stellungnahme zu diesem Thema ist Ihnen sicherlich von meiner Website bekannt ( http://groden-kranich.de/wahlkreis/antworten-auf-sammelmails/ ). Inhaltlich habe ich dieser nichts hinzuzufügen.

Ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf lag dem Parlament seit April 2015 vor. Leider bestand bei unserem Koalitionspartner SPD weiterer Gesprächs- und Klärungsbedarf, weshalb ein früherer Abschluss des parlamentarischen Verfahrens nicht möglich war. Eine zeitnahe Regelung ist notwendig geworden, da Unternehmen nach derzeit gültiger Rechtslage einen gesetzlichen Anspruch auf Genehmigung von Fracking-Maßnahmen haben. Diesen Umstand haben wir durch den Beschluss am vergangenen Freitag beenden.

Das Gesetz stellt klar, dass unkonventionelles Fracking unbefristet in Deutschland verboten bleibt. Lediglich vier Probebohrungen deutschlandweit, eine für jede in Frage kommende Gesteinsformation, werden zugelassen. Ein auf Kosten und auf Risiko eines Unternehmens verfolgtes Fracking-Vorhaben kann von der jeweiligen Landesregierung untersagt werden. Für die Anträge zu Probebohrungen gelten strikte Umweltauflagen, wie beispielsweise eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung, der generelle Ausschluss von Trinkwasserschutz- und Wassergewinnungsgebieten und die geregelte Entsorgung der entstehenden Abwässer. Die Bohrungen und deren Ergebnisse werden wissenschaftlich begleitet und unter Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet. Im Jahr 2021 soll der Deutsche Bundestag die Methode einschließlich der neu gewonnenen Erkenntnisse nochmals bewerten. Unterbleibt eine Neubewertung durch den Bundestag, so bleibt Tight Gas-Fracking verboten.

Ich habe das Gesetzgebungsvorhaben insbesondere auch deshalb unterstützt, weil es deutliche Verbesserungen der Umweltsicherheit bei der in Deutschland praktizierten Erdöl- und Erdgasförderung beinhaltet. So wird beispielsweise die „untertägige Bergbauausnahme“ von der geltenden Umweltschutzgesetzgebung aufgehoben. Alle Explorations- und sonstige Tiefbohrungen – auch solche zur Gewinnung von Erdwärme – müssen sich künftig erhöhten Umweltschutzauflagen stellen. Für Schäden durch seismische Ereignisse soll die Beweislastumkehr gelten. Die Unternehmen müssen zukünftig gerichtsfest beweisen, dass sie eben nicht die Verursacher beispielsweise von Setzungen und Schäden an Gebäuden sind. Die Bevölkerung in Bergbaugebieten wird damit insgesamt von den Neuregelungen profitieren. Das Bundesberggesetz von 1980 ist noch immer durch das Allgemeine Preußische Berggesetz von 1865 geprägt und durch die am Freitag beschlossene Reform deutlich verbessert.

Vor diesem Hintergrund habe ich dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Groden-Kranich MdB