Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
CDU
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Frage von Monika D. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Monika D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,

abgeordnetenwatch hat über verfassungswidrige Zahlungen an Abgeordnete in den Parteien berichtet. In der CDU wurden im Jahr 2017 bundesweit dafür bis zu 1,7 Mio Euro ausgegeben.

(Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits deutliche Worte zu den Fraktionszulagen, die auch in den meisten Landtagen gezahlt werden, gefunden. Diese verstießen „gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten“, urteilten die obersten Verfassungsrichter im Juli 2000 (2 BvH 3/91). Weil das damalige Urteil den Landtag Thüringen betraf, wird es von den Fraktionen im Bundestag so ausgelegt, als sei es auf die Bundesebene nicht anwendbar. Das allerdings ist unzutreffend. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in späteren Entscheidungen – u.a. im Jahr 2007 – klar gestellt, dass es mit dem Thüringen-Urteil "allgemeine Maßstäbe" aufgestellt hat, die für alle Parlamente auf allen Ebenen gelten (2 BvK 1/03).

Wie wird diese Thematik von der CDU in Rheinland-Pfalz gehandhabt?
Falls verfassungswidrige Zahlungen erfolgen: mit welchen Strafen werden diese geahndet?

Mit freundlichen Grüßen
Monika Dexheimer

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau D.,

ich gehe davon aus, dass Sie sich mit Ihrer Frage auf die sogenannten "Fraktionszulagen" beziehen. Dabei geht es in der Sache um die Entschädigung für die Übernahme von Führungsämtern in der Fraktion, die für die Abgeordneten mit erheblicher Mehrarbeit verbunden ist. Wichtig ist, dass Leistung und Gegenleistung dabei immer in einem klaren Verhältnis zueinander stehen. Funktionsträger der Fraktion übernehmen im besonderen Maße im formellen, wie im informellen Willensbildungsprozess der Fraktionen und des Gesamtparlaments eine außerordentliche Fülle an Aufgaben. Sie bereiten z.B. die Sitzungen der von ihnen geleiteten Fraktionsgremien vor, koordinieren die Fraktions- und Koalitionsarbeit und vertreten die Fraktion in ihrem Aufgabenbereich nach außen. Das Abgeordnetengesetz des Bundes bestimmt, dass die Summe der Leistungen an Fraktionsmitglieder für die Wahrnehmung besonderer Funktionen in der Fraktion zu veröffentlichen ist. Indem das Gesetz vorschreibt, diese Leistungen an Funktionsträger in der Rechnungslegung auszuweisen, ermächtigt es die Fraktionen zugleich, derartige Leistungen zu erbringen. Der Gesetzgeber hat sich dabei seinerzeit auf einen Beschluss der Konferenz der Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder berufen, der "beachtliche Gründe" anerkannte, "entsprechend der geltenden Staatspraxis Funktionsträgern in den Fraktionen besondere Vergütungen aus öffentlichen Mitteln zu gewähren" (vgl. BT-Drs. 12/4756, S. 8).

Diese Zahlungen von Fraktionszulagen (die aus Fraktionsgeldern bezahlt werden) haben inhaltlich somit nichts mit den von Ihnen angeprangerten Zahlungen im Thüringer Landtag zu tun. Diese wurden aus Haushaltsmitteln des Landtages finanziert, was als nicht zulässig anzusehen ist! Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem auf den Landtag von Thüringen bezogenen Urteil vom 21. Juli 2000 die gesetzliche Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen für Abgeordnete mit besonderen parlamentarischen Funktionen als nur begrenzt zulässig angesehen. Dieser gesetzliche Automatismus schränkt die Fraktions-autonomie erheblich ein, weil die Fraktionen in diesem Fall über die besondere Vergütung ihrer Funktionsträger nicht mehr frei entscheiden können. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch nicht die Zulässigkeit der Zahlung von Funktionszulagen verneint, über die die Fraktionen in Ausübung ihres Organisationsermessens (z. B. Größe der Fraktion, zeitliche Belastung des Funktionsträgers) frei von gesetzlichen Vorgaben befinden können. Die Regelung des Abgeordnetengesetzes des Bundes war dem Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung bekannt, da diese Regelung bereits am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist.

Herzliche Grüße

Ursula Groden-Kranich MdB