(...) Mir ist es besonders wichtig festzuhalten, dass die Angebote im Winternotprogramm auch in Corona-Zeiten sicher und keine Gefahr für die obdachlosen Menschen sind. (...)
(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)
(...) Die zuständige Behörde prüft immer im Einzelfall, ob bei einem Verkauf von Immobilien das Vorkaufsrecht der Stadt aus Hochwasserschutzgründen ausgeübt werden sollte. (...)