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Ulrike Täck
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Frage von Stefanie L. •

Wie setzen Sie sich gegen die Vergütungsabsenkung, geplante Budgetierung und fehlende Weiterbildungsfinanzierung ein, um die ambulante Psychotherapie und Versorgung zu sichern?

Sehr geehrte Frau Täck,
Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss am 11. März eine Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 %. Psychotherapeut*innen gehören bereits zu den am niedrigsten vergüteten Fachgruppen, ihre Leistungen sind zeitgebunden und nicht delegierbar. Gleichzeitig steigt der Bedarf durch zunehmende Prävalenzen und Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen. Zudem fehlt weiterhin eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung im ambulanten Bereich, wodurch sich die Versorgungslücke verschärfen dürfte. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 16. April zur GKV-Beitragsstabilisierung sieht zusätzlich eine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und den Wegfall von Zuschlägen zur Kurzzeittherapie vor. Fachverbände warnen vor erheblichen Folgen für die Versorgung sowie langfristig steigenden Kosten durch unbehandelte Erkrankungen.

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