Wird das Gehörlosengeld 2026 eingeführt?
Sehr geehrte Frau Scharf,
mein siebenjähriger Sohn ist gehörlos, und wir tragen viele zusätzliche Kosten, die von keiner Stelle übernommen werden. Seit Jahren wird in Bayern über die Einführung eines Gehörlosengeldes diskutiert, und im aktuellen Koalitionsvertrag ist der Einstieg erstmals fest verankert. Öffentlich wurde außerdem erwähnt, dass eine Einführung für 2026 angestrebt wird.
Daher möchte ich Sie um Ihre Einschätzung bitten:
1. Halten Sie es für realistisch, dass das Gehörlosengeld 2026 eingeführt wird?
2. Gibt es bereits konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Anspruchsberechtigung?
3. Wie wollen Sie persönlich darauf hinwirken, dass die Zusage im Koalitionsvertrag tatsächlich umgesetzt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. November 2025, mit der Sie sich über die Seite abgeordnetenwatch.de an mich gewandt haben, um sich nach der Einführung eines Gehörlosengeldes zu erkundigen. Ich kann Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen und Ihnen dazu folgende Informationen geben:
Eine Hörschädigung ist eine für die meisten „unsichtbare Behinderung", die aber für die betroffenen Menschen gravierende Auswirkungen hat. Daher liegt der entscheidende Schlüssel für das gegenseitige Verständnis von nicht hörenden und hörenden Menschen in der Ermöglichung einer barrierefreien Kommunikation. Gehörlose Menschen sind in vielen Bereichen auf die Unterstützung durch sog. Kommunikationshilfen wie z.B. Gebärdensprachdolmetschende oder Schriftdolmetschende angewiesen, um am Leben der Gemeinschaft teilhaben zu können.
Die Übernahme der Kosten von Kommunikationshilfen für Menschen mit einer Hörbehinderung ist über verschiedene gesetzliche Bestimmungen geregelt, z.B. für die Arbeitsvermittlung, in Ämtern und Behörden, Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und Schulen, vor Gericht, im Krankenhaus und über die Eingliederungshilfe. Damit sind viele Bereiche des Lebens über gesetzliche Leistungen abgedeckt.
Aber: Es bleiben dennoch Lücken, die dazu führen, dass hörbehinderte Menschen Kommunikationshilfen oder auch weitere behinderungsbedingte Kosten selbst finanzieren müssen. So entstehen den gehörlosen Menschen beispielsweise Mehrkosten für Fahrten zu Begegnungen mit ebenfalls betroffenen Personen, für technische Ausstattung, für Internetkosten, für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten, für Zuzahlungen oder für Dolmetscherleistungen bei Kontakten im privaten Bereich, die nicht über die Eingliederungshilfe abgedeckt sind.
Aus diesem Grund ist mir die Einführung eines Gehörlosengeldes auch ein großes Anliegen. Erfreulicherweise ist es nach vielen Gesprächen und Verhandlungen auf unterschiedlichen Ebenen im Freistaat Bayern gelungen, im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023 – 2028 ein bayerisches Gehörlosengeld zu verankern.
Wie Sie sich vorstellen können, ist es jedoch nicht leicht, aktuell eine neue, zusätzliche, dauerhafte soziale Leistung einzuführen. Denn unabhängig von den konzeptionellen Überlegungen bedarf die Einführung einer neuen dauerhaften Sozialleistung zusätzlicher Haushaltsmittel. Dabei ist die sehr angespannte Haushaltslage zu berücksichtigen.
Nach derzeitigem Stand ist die Einführung eines Gehörlosengeldes für das Jahr 2028 geplant. Ich bitte jedoch zu berücksichtigen, dass auch dies nur vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Scharf

