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Ulrike Scharf
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Frage von Stefan M. •

Wird es im Jahr 2026 endlich Gehörlosengeld in Bayern geben?

Sehr geehrte Frau Scharf,

letztes Jahr wurde in einigen Presseartikeln darüber berichtet, dass die bayerische Landesregierung die Einführung eines Gehörlosengelds für das Jahr 2026 plant.

https://www.taubenschlag.de/2024/05/gehoerlosengeld-in-bayern-kommt-es-2026/

Wird es tatsächlich nächstes Jahr in Bayern ein Gehörlosengeld geben?

Falls ja, in welcher Höhe.

Und wie sind die Voraussetzungen? Merkzeichen GL oder TBL und einen GdB von 80 oder höher?

Ich würde mich über eine aussagekräftige Rückmeldung furchtbar freuen!

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan M.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.,

eine Hörschädigung ist eine für viele Menschen „unsichtbare Behinderung", die aber für Betroffene gravierende Auswirkungen hat. Daher liegt der entscheidende Schlüssel für das gegenseitige Verständnis von nicht hörenden und hörenden Menschen in der Ermöglichung einer barrierefreien Kommunikation. Gehörlose Menschen sind in vielen Bereichen auf die Unterstützung durch sog. Kommunikationshilfen wie z.B. Gebärdensprachdolmetschende oder Schriftdolmetschende angewiesen, um am Leben der Gemeinschaft teilhaben zu können.

 Die Übernahme der Kosten von Kommunikationshilfen für Menschen mit einer Hörbehinderung ist über verschiedene gesetzliche Bestimmungen geregelt, wie z.B. für die Arbeitsvermittlung, in Ämtern und Behörden, Kindertagesstätten, Tagespflegestellen und Schulen, vor Gericht, im Krankenhaus und über die Eingliederungshilfe. Damit sind viele Bereiche des Lebens über gesetzliche Leistungen abgedeckt.

Aber: Es bleiben dennoch Lücken, die dazu führen, dass hörbehinderte Menschen Kommunikationshilfen oder auch weitere behinderungsbedingte Kosten selbst finanzieren müssen. So entstehen den gehörlosen Menschen beispielsweise Mehrkosten für Fahrten zu Begegnungen mit ebenfalls betroffenen Personen, für technische Ausstattung, für Internetkosten, für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten, für Zuzahlungen oder für Dolmetscherleistungen bei Kontakten im privaten Bereich, die nicht über die Eingliederungshilfe abgedeckt sind.

Aus diesem Grund ist es sehr erfreulich, dass im Freistaat Bayern nach vielen Gesprächen und Verhandlungen auf unterschiedlichen Ebenen die Verankerung im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023 – 2028 gelungen ist. Denn wie Sie sich vorstellen können, bedarf es aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage höchster Anstrengungen, eine neue, zusätzliche, dauerhafte soziale Leistung in erheblicher Millionenhöhe einzuführen.

Die Frage der konkreten Ausgestaltung eines bayerischen Gehörlosengeldes obliegt nun der Entscheidungsfindung innerhalb der Bayerischen Staatsregierung. Hierzu ist die Meinungsbildung abzuwarten. Einen konkreten Zeitpunkt zur Einführung können wir daher derzeit noch nicht benennen, zumal auch ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern notwendig ist.

 

Freundliche Grüße

Ulrike Scharf

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