
(...) Eine Ausnahme bildet hier nur die gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik, für die weiterhin der Rat alleine zuständig ist. Richtlinien und Verordnungen, die das Parlament gemeinsam mit dem Rat als gesetzgebende Organe verabschiedet haben, sind für die EU-Kommission bindend und keine „Empfehlungen“. (...)