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Antwort von Ulrike Bahr
SPD
• 08.04.2020

Ich habe am 4. März 2020 gegen den Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gestimmt, weil ich mir mehr von konstruktiven Lösungen als von symbolischen Akten erwarte. Es ist im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gemeinsam abstimmen. Diesem Vertrag hat die Parteibasis der SPD mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Ich fühle mich dem verpflichtet.

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• 08.04.2020

Ich habe am 4. März 2020 gegen den Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gestimmt, weil ich mir mehr von konstruktiven Lösungen als von symbolischen Akten erwarte. Es ist im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gemeinsam abstimmen. Diesem Vertrag hat die Parteibasis der SPD mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Ich fühle mich dem verpflichtet.

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• 08.04.2020

Ich habe am 4. März 2020 gegen den Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gestimmt, weil ich mir mehr von konstruktiven Lösungen als von symbolischen Akten erwarte. Es ist im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gemeinsam abstimmen. Diesem Vertrag hat die Parteibasis der SPD mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Ich fühle mich dem verpflichtet.

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• 08.04.2020

Ich habe am 4. März 2020 gegen den Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gestimmt, weil ich mir mehr von konstruktiven Lösungen als von symbolischen Akten erwarte. Es ist im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD gemeinsam abstimmen. Diesem Vertrag hat die Parteibasis der SPD mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Ich fühle mich dem verpflichtet.

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SPD
• 17.02.2020

(...) Schwierig wird es, wenn sich Institutionen aktiv politisch beteiligen, um Meinungen gezielt zu beeinflussen, oder um politisch zu wirken oder zu handeln. Das ist in Deutschland laut Grundgesetz nur den Parteien vorbehalten. Forderungen der Zivilgesellschaft können daher nur einen beratenden Charakter haben, nie aber verbindlich für die Allgemeinheit wirken. (...)

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SPD
• 17.02.2020

(...) Der Verlust der Gemeinnützigkeit ist vor allem gegeben, wenn ein Verein oder eine Institution auf einem Feld tätig wird, das nichts mit dem eigentlich anerkannten gemeinnützigen Zweck des Vereins zu tun hat. Wenn also ein Verein, der sich beispielsweise für den Erhalt des Wattenmeeres einsetzt, zusätzlich aber auch Spenden für eine Rentenkampagne akquiriert, kann diesem die Gemeinnützigkeit entzogen werden, da das Ziel der Kampagne (Rente) weder gemeinnützig ist, noch mit dem eigentlichen bewilligten gemeinnützigen Zweck – dem Naturschutz nach § 52 Absatz 2 Nr. (...)

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