Ulrich Singer
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AfD
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Frage von Franz U. •

Frage an Ulrich Singer von Franz U. bezüglich Recht

Die Binnengrenzen der EU sind seit 30 Jahren offen. Weshalb setzt die AFD die Lüge in die Welt, die Grenzen wären 2015 durch Fr Dr. Angela Merkel geöffnet worden? Das gesamte AFD Programm setzt auf diese Lüge. Oder ist das keine Lüge und ich liege falsch?

Ulrich Singer
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Urban,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne
beantworte. 

Die Tatsache, dass Flüchtlinge und Migranten ohne
gültige Dokumente ungehindert ins Land einreisen dürfen, stellt
einen andauernder Rechtsverstoß dar.  Bis
jetzt ist die Rechtsgrundlage, auf der die Einreise von
Asylsuchenden im Herbst 2015 genehmigt wurde, nicht geklärt. 
Das haben inzwischen sogar Juristen der Wissenschaftlichen
Dienste des Bundestages bestätigt.  Eigentlich hätten die aus
dem sicheren Drittstaat Österreich kommenden Flüchtlinge nach
den geltenden Gesetzen bereits an der Grenze abgewiesen werden
müssen.  Jedenfalls hätten nach den
Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes in vielen Fällen
Zurückweisungen erfolgen müssen, z.B.
wenn die Einreise unerlaubt erfolgte (siehe § 15 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes).  Wann eine Einreise unerlaubt ist, regelt
§ 14 des Aufenthaltsgesetzes.  Danach ist die Einreise eines
Ausländers beispielsweise unerlaubt, wenn dieser einen
erforderlichen Pass nicht besitzt.  Kein Wunder also, dass sogar
das OLG Koblenz zu dem Ergebnis gelangte, dass unser Rechtsstaat
derzeit teilweise außer Kraft gesetzt ist. 

Auch Horst Seehofer von der CSU hält die offenen
Grenzen für einen andauernder Rechtsverstoß und sprach in diesem
Zusammenhang bereits 2016 von einer "Herrschaft des Unrechts". 
Seehofers Äußerung bezog sich darauf, dass die Bundesregierung
nach Meinung der bayerischen Staatsregierung und des von ihr
beauftragten Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio dazu verpflichtet
wäre, die deutsche Grenze zu schützen.  Diese Auffassung teilt
auch die AfD.  

Die EU Grenzen sind seit 30 Jahren also nicht
einfach offen, sondern sozusagen durchlässiger.  Es existieren
seit dieser Zeit die schengener Abkommen.  Bei diesen handelt
sich sich um internationale Übereinkommen, die vor allem auf die
Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
der teilnehmenden Staat abzielen.  Auch wenn stationäre
Grenzkontrollen an der Grenze abgeschafft wurden, bedeutet dies
nicht, dass andere Maßnahmen zum Schutz der Grenzen verboten
wären, wie z.B. in Form der Schleierfahndung im Grenzgebiet. 
Darüber hinaus ist es erlaubt vorübergehende Grenzkontrollen
einzuführen.  Ein Mitgliedsland darf "im Falle einer
schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren
Sicherheit" ausnahmsweise für einen begrenzten Zeitraum an
seinen Grenzen wieder Personen kontrollieren.  Die Maßnahmen
dürfen höchstens 30 Tage dauern oder solange, wie die
schwerwiegende Bedrohung andauert.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe mit
freundlichen alternativen Grüßen
Ulrich Singer

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