(...) Eine Erhöhung der SGB II-Bezüge steht in keinem Zusammenhang mit den Bezügen der Beamten. Die Erhöhung der Beamtenbezüge ist eine rein tarifrechtliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Hierbei wird sicherlich auch die Preis- und Nettolohnentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt und ein entsprechender Beschluss der Tarifparteien gefasst. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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