(...) Daher ist es systematisch auch richtig, dass sie alle nach dem Rentenüberleitungsgesetz behandelt werden. Da für die Berechnung der Renten einstiger Übersiedler und Flüchtlinge der allgemeine Rentenwert (West) angesetzt wird, sind sie finanziell besser gestellt als die Rentner im Beitrittsgebiet. Das ist schon eine Besserstellung gegenüber denen, die in der DDR geblieben sind. (...)
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