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Frage von Siegfried D. •

Frage an Ulli Nissen von Siegfried D. bezüglich Gesundheit

Sehr verehrte Frau Nissen,
durch einen Verkehrsunfall bin ich nun behindert und benötige einen Rollstuhl.
Die Krankenkasse genehmigt gesetzlich vorgeschriebene Fallpauschale, die das Sanitätshaus meiner Wahl,(muss aber gelistet sein per Vertrag) verwenden kann. In meinem Fall wurde ein Standardrollstuhl zur Verfügung gestellt der leider in keiner Weise auf die Kriterien meiner Behinderungen (wie Lähmung etc.) abgestimmt war und somit unbrauchbar. Hat das die neue Gesundheitsreform so gewollt?
Mit freundlichem Gruß
Siegfried

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dzelilovic-Kott,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.

Hilfsmittel wie einen Rollstuhl erhalten gesetzlich Versicherte auf Rezept des Arztes. Dieses Rezept sollte möglichst genau beschreiben, welche speziellen Bedürfnisse der Versicherte hat. Mit diesem Rezept geht der Versicherte zum Sanitätshaus. Dieses sucht einen passenden Rollstuhl mit dem Versicherten aus. Eine Vielzahl an Hilfsmitteln erhalten Sie ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist direkt vom Vertragspartner. Hier gilt dann, die von Ihnen angesprochene Fallpauschale.

Sollte ein Spezialbedarf vorliegen, muss darüber ein Rezept ausgestellt werden. Dieses spezielle Hilfsmittel - bei Ihnen ein Spezialrollstuhl – muss vorher von der Krankenkasse genehmigt werden. Der Hilfsmittelanbieter übernimmt das Antragsverfahren. Er sendet der Krankenkasse das Rezept sowie einen Kostenvoranschlag zur Prüfung. Nach Leistungsentscheid informiert die Krankenkasse Sie und Ihren Hilfsmittelanbieter zum weiteren Vorgehen.

Sie könnten also einen Rollstuhl erhalten, der auf die speziellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Ich bedaure Ihr persönliches Schicksal sehr. Jedoch ist nicht die von Ihnen angeführte Fallpauschale ursächlich für den falschen Rollstuhl. Es ist jetzt notwendig, dass Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Beschwerdeweg gehen. Bitte erkundigen Sie sich darüber bei Ihrer Krankenkasse. Auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung gibt Auskunft.

Sollten Sie Hilfe im Bürokratiedschungel benötigen, hilft Ihnen mein Wahlkreisbüro gerne weiter: Tel. 069/299 888 610 , ulli.nissen.ma02@bundestag.de .

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Ulli Nissen, MdB