
(...) Bei der Bundesfernstraßengesellschaft haben wir eine doppelte Privatisierungsbremse im Grundgesetz verankert: Das Eigentum des Bundes sowohl an den Bundesfernstraßen als auch an der Gesellschaft selbst ist unveräußerlich. Im Begleitgesetz soll verankert werden, dass auch etwaige Tochtergesellschaften im Besitz des Bundes bleiben müssen. (...)