Portrait von Ulli Nissen
Ulli Nissen
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ulli Nissen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Daniela E. •

Frage an Ulli Nissen von Daniela E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Nissen,
da ich ein umfassendes Fracking-Verbot fordere, würde mich Ihre Meinung bzgl. der Bundestagsentscheidung über die Fracking-Erlaubnisgesetze der Großen Koalition interessieren.

Problematisch an dem Gesetz ist m.E. zum einen, dass es erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft tritt und damit die Förderfirmen genügend Zeit haben Anträge zur Erdgas- und Erdölförderung (u.a. auch Fracking), nach altem Bergrecht stellen und genehmigen lassen können und damit die Zeit bis 2021 überbrücken.
Desweiteren ist die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking m.E.sachlich falsch und irreführend. Fracking bei konventionellen Lagerstätten, aus denen noch das Letzte herausgepresst werden soll, ist ebenso gefährlich und klimaschädlich wie das bisher noch nicht praktizierte Fracking von unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas und Schieferöl).
Das Verpressen der giftigen Stoffe, die bei der Förderung zutage treten, bleibt weiterhin erlaubt. Das bringt Gefahren für die Anwohner und für das Grundwasser und kann Erdbeben auslösen.
Hinzu kommt, dass im Falle von Gebäudeschäden durch Erdbeben, auch infolge von Probebohrungen, nicht die von uns geforderte Beweislastumkehr vorgesehen ist, sondern ein Schiedsverfahren, das für die Geschädigten schlechtere Aussichten bietet.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ebert

Portrait von Ulli Nissen
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ebert,

für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vielen Dank.

Zunächst: wir haben am Freitag kein "Fracking-Erlaubnisgesetz" beschlossen.
Erdgasförderung ("konventionelles Fracking") gibt es bereits seit über 50 Jahren, größtenteils in Niedersachsen.
Diese regulieren wir künftig sehr viel strenger als bisher.
Mit dem Gesetzespaket gibt es hier neue Regelungen, die den Schutz für Mensch und Umwelt deutlich erhöhen. Dazu gehören eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung, Verbote in Schutzgebieten sowie (wie schon lange von SPD-Seite gefordert) eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.

Das hat mit dem Datum 2021 überhaupt nichts zu tun.
2021 ist das Datum, an dem der Deutsche Bundestag das Verbot von unkonventionellem Fracking (wie in den USA praktiziert) überprüfen kann.
Um es aufzuheben, müsste dann eine Mehrheit zustande kommen - dies ist doch sehr unrealistisch.
Deshalb ist eine Unterscheidung zwischen konventionellem und unkonventionellem Fracking auch wichtig.
Denn: Unkonventionelles Fracking, wie aus den USA bekannt, ist und bleibt nun mit diesem Regelungspaket verboten.
Vier Probebohrungen können durchgeführt werden, hier hat das Bundesland jedoch ein Vetorecht.

Meine Antwort wird Sie sicherlich nicht zufrieden stellen, da Sie gegen jegliche Form von Fracking sind.
Allerdings bin ich mit dem erzielten Ergebnis zufrieden und finde es eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Rechtslage!

Viele Grüße
Ulli Nissen