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Frage von Antje S. •

Frage an Ulli Nissen von Antje S. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Nissen

Wann gibt es eine Solaranlagen-Pflicht für Neubauten und die Befreiung von Eigenverbrauch und Mieterstrom von der EEG-Umlage ? Warum wird "atmende Deckel", der den jährlichen Ausbau begrenzt, nicht abgeschafft ? Wo soll denn bitte die ganze Energie für die Elektroautos und Busse herkommen ? Aus den Kohlekraftwerken ?

mit freundlichen Grüßen
A. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Sander,

vielen Dank für Ihre vierte Anfrage zum Thema über abgeordnetenwatch. Ich erlaube mir an dieser Stelle den freundlichen Hinweis, dass der für Sie und Darmstadt zuständige Bundestagsabgeordnete Dr. Jens Zimmermann ist. Zu Ihren Fragen:

Wann gibt es eine Solaranlagen-Pflicht für Neubauten?
Bei der Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes wurde darauf geachtet, dass es jedem Gebäudeeigentümer möglich ist, individuelle, maßgeschneiderte und kostengünstige Lösungen zu finden. Daher sind verschiedene Kombinationen erneuerbarer und anderer Energieträger zulässig. Eine Solaranlagen-Pflicht würde die unterschiedlichen Standorte von Gebäuden negieren, durch die eine effektive Nutzung der Solaranlage häufig nicht möglich ist. Das Gesetz soll dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu steigern. Zu diesem Zweck verpflichtet das EEWärmeG in § 3, den Wärmebedarf für neu zu errichtende Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Die Pflicht besteht ab einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen möchte, kann aus verschiedenen, so genannten Ersatzmaßnahmen wählen. So gilt die Nutzungspflicht als erfüllt, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent aus Abwärme oder aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) gedeckt wird. Ebenso können Ersatzmaßnahmen durch konventionell erzeugte Fernwärme oder Fernkälte sowie durch eine verbesserte Energieeinsparung beim Gebäude erzielt werden.

und die Befreiung von Eigenverbrauch und Mieterstrom von der EEG-Umlage?
Eigenstrom ist bereits heute von Abgaben und Umlagen befreit, so z.B. der Stromverbrauch aus einer eigenen PV-Dachanlage. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist Mieterstrom nicht von der EEG-Umlage sondern von der Netzumlage befreit. In der anstehenden EEG-Novelle im Herbst 2020 wollen wir die regulatorischen Rahmenbedingungen für Mieterstrom anpassen und damit attraktiver machen.

Warum wird der "atmende Deckel", der den jährlichen Ausbau begrenzt, nicht abgeschafft?
Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist der "atmende Deckel" zu streichen. Er ist ein Instrument zur Senkung der Vergütungssätze bei PV-Anlagen, aber kein unmittelbares Instrument, um den jährlichen Ausbau zu begrenzen. Der "atmende Deckel" wurde als Marktinstrument mit dem EEG 2012 eingeführt. Grundidee: Bei starkem Marktwachstum und damit verbundenen hohen Zubauzahlen (über dem sog. Korridor von 2.500 MW jährlich) sinken die Vergütungsätze schneller als bei langsamem Marktwachstum und niedrigeren Zubauzahlen.

Wo soll denn bitte die ganze Energie für die Elektroautos und Busse herkommen ?
Mit steigender Anzahl der Elektroautos und Elektrobusse wird auch der Ausbau der Erneuerbaren voranschreiten. Das Tanken in lastschwachen Zeiten wird mit dazu beitragen, den EE-Strom nicht abzuregeln, sondern zu nutzen. Wenn auch hierüber Einspeisung und Verbrauch nicht in Deckung gebracht werden kann, wird der Strom zu einem Teil auch aus fossilen Energieanlagen in Autos und Bussen verbraucht werden.

Mit herzlichen Grüßen

Ihre

Ulli Nissen