Frage an Ulli Nissen von Alfred M. bezüglich Soziale Sicherung
Frau Nissen,
auch ich würde gern die Frage von Herrn Gahler, so wie Sie jetzt da steht, gern von Ihnen beantwortet sehen. Sie ist "allgemein gehalten" und genauso auch gemeint. Die SGBII Regelungen sind selbst abstrakt gefasst und zwar so sehr, dass sie nicht einmal den Bezug zum Grundgesetz herstellen. Dies ist gerade mein, und, wie ich glaube, auch unser Punkt, Herrn Gahlers und meiner. Warum dürfen Sanktionen - allgemein - ohne richterliches Urteil verhängt werden? Wo bleibt da die Einsehbarkeit oder Transparenz? Wie können zu Unrecht sanktionierte, schockierte Menschen mit Handicap eine demokratische Behandlung auch im Nachhinein erfahren, wo keine Gerichtsbeschlüsse vorliegen, keine Beweisstücke? Nur als Fallbeispiel.

