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Frage von Michael G. •

Frage an Ulli Nissen von Michael G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nissen,

ZITATvon Ihnen: "Ich persönlich halte es für ausgeschlossen, dass Franz Müntefering einen solchen Satz gesagt hat....", daß Herr Müntefering diesen Satz gesagt und auch so gemeint hat, ist ja unumstößlich dokumentiert. Das hat dem Herrn Müntefering ja auch ca. 80 Strafanzeigen, wegen Volksverhetzung eingebracht. Wie ist es da mit der Achtung vor dem Grundgesetz? (Bitte antworten Sie ausführlich)

Bitte erklären Sie mir folgende Frage. Wie kann eine Behörde mit hoheitsrechtlichen Aufgaben gleichzeitig Kläger und Richter sein. Wie ist es mit deutschem Recht vereinbar, wenn einem Sozialhilfeempfänger, ohne richterliche Anordnung, ohne ein richterliches Urteil die gesamte Existenzgrundlage entzogen wird (Also Lebensunterhalt, Miete und Krankenversicherung)(Bitte ausführlich darauf antworten.) Wie ist es mit Deutschem Recht vereinbar, wenn der Sozialhilfeempfänger durch ausbleibende Miete seine Wohnung, all seine Habe verliert in die Obdachlosigkeit getrieben wird, und ohne Krankenversicherungsschutz auf der Straße liegt.(Es handelt sich hierbei um eine gängige Praxis der Jobcenter, nicht um Einzelfälle.)

Rein Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer Sanktion um eine Strafe. Folglich müßte in jedem Sanktionsfall das Strafrecht gelten. Damit also auch die Unschuldsvermutung und Strafen bedürfen eines ordentlichen Urteils um Geltung zu erlangen. Bitte antworten Sie auf diesen Sachverhalt ausführlich.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gahler,

Sie bitten mich auf Sachverhalte ausführlich zu antworten, die Sie allerdings nicht im Detail schildern sondern nur sehr allgemein halten.
Sie beziehen sich dabei auf angeblich "gängige Praxis" der Jobcenter und auf Sanktionsmaßnahmen, die Ihrer Meinung nach nicht rechtens sein.
Auf Anfragen dieser Art kann ich keine ausführliche Antwort geben. Falls Ihnen Entscheidungen der Jobcenter missfallen, müssen Sie dies auch ausführlich darstellen und nicht grundsätzliche Behauptungen aufstellen, die Ihrem Rechtsverständnis widersprächen.
Deshalb schlage ich Ihnen vor: Wenn Sie tatsächlich Fragen zu konkreten Fällen haben, können Sie sich gerne erneut an mich wenden.
Hilfreicher wäre jedoch, Sie wenden sich mit Ihren Fragen direkt an Ihre zuständige Wahlkreisabgeordnete, meine Kollegin Eva Högl.

Mit herzlichem Gruß
Ihre Ulli Nissen