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Ulli Nissen
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Frage von frigga w. •

Frage an Ulli Nissen von frigga w. bezüglich Soziale Sicherung

Ist das Lebensrecht eines Menschen von seinem Wohlverhalten abhängig? Wenn NEIN, wie soll dann "der Staat" vertreten durch WEN mit chronischen politisch motivierten "AusbeutungsverweigerInnen" umgehen, die sich bewusst NICHT in die Doktrin der Erwerbsfixirung pressen lassen wollen? Hat auch der am wenigsten nützliche Mensch ein bedingungsloses Recht, in materieller Not alimenitiert zu werden, auch wenn er NICHTS tut, um im Sinne von SGB-II "eingegliedert" zu werden?

In wie fern sind SANKTIONEN Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde - insbesondere in Fällen, wo ihr "moralisch erzieherischer Wert" nicht weiterhilft (also kein "Einlenken" auf Angebote oder Wohlverhalten erfolgt)?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wendt,

Ihre Anmerkungen zu "Lebensrechten" von Menschen und "am wenigsten nützliche Mensch" erschrecken mich.
Lebensrechte, der Wert eines Menschen und Menschenwürde lässt sich nicht messen und nicht diskutieren, sie sind vielmehr Grundrechte. Deshalb lautet der erste Artikel unseres Grundgesetzes auch "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Zum Thema Sanktionen verweise ich Sie gerne auf meine Antwort vom 7. Juli 2015 auf die Frage von Herrn Manneschmidt.

Mit freundlichem Gruß
Ulli Nissen, MdB