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Frage von Thomas S. •

Frage an Ulli Nissen von Thomas S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Nissen,

Sie haben dem flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro zugestimmt. Mich interessiert Ihre Meinung zu folgenden Beobachtungen, wo ich jeweils eine Missachtung des Mindestlohns vermute:

1. Der Jobvermittler "Jobmensa" bietet regelmässig Jobangebote im Netz an, die Stundenlöhne unter 8,50 Euro offerieren, ein Beispiel vom 27.05.2015:

http://www.jobmensa.de/jobs/90074-assistentin-marketing-buero-im-fotostudio-duesseldorf?link_source=newsletter

Screenschot datierend vom 01.06.2015, 14:19 Uhr:

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=7ad468-1433161946.jpg

Frage 1:

Wird mit diesem Angebot nicht eine freiberufliche Tätigkeit vorgetäuscht um den Mindestlohn zu umgehen?

Frage 2:

Welcher Freiberufler arbeitet für 8 Euro die Stunde und lässt sich vom Auftraggeber seinen Stundensatz vorschreiben?

Frage 3:

Ist es nicht ein Fehler, dass für freiberufliche Tätigkeit eine Ausnahme beim Mindestlohn gemacht wird?

2. Der Hessiche Rundfunk (HR) suchte unlängst 25 Komparsen für den Dreh des Frankfurter "Tatorts" am 12.06.2015:

http://venta24.net/item/389697_action-mit-ulrich-tukur-komparsen-f%C3%BCr-tatort-gesucht-wir-suchen-unter-unseren-lesern-25-komparsen-f%C3%BCr-den-tatort

Leider ist der auf der verlinkten Seite erkennbare Link zu weiteren Infos abgeschaltet worden. Diese Infos konnten m.E. den Eindruck erwecken, dass die Komparsentätigkeit unbezahlt erfolgen könnte. Aktuell kann der Wortlaut des benannten noch der Frage entnommen werden, welche ich im gleichen Zusammenhang am 08.06.2015 Herrn MdB Prof. Dr. Matthias Zimmer gestellt habe. Ich verbürge mich dafür, dass die in dieser Frage erkennbaren Inhalte am 08.06.2015 aktiv im Netz waren.

http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_dr_matthias_zimmer-778-78589--f436981.html#q436981

Frage 4:

Sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk wie hier der HR für sein Quote bringendes "Tatort"-Format den beteiligten Komparsen nicht wenigstens den Mindestlohn zahlen?

Viele Grüße, Thomas Schüller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schüller,

für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch zunächst vielen Dank.

Auch ich bin der Meinung, dass der Mindestlohn längst überfällig war, und bin froh, dass wir ihn endlich eingeführt haben.
Wichtig ist natürlich, dass er auch bezahlt und nicht umgangen wird. Deshalb vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ob in den von Ihnen aufgezählten Fällen tatsächlich nun eine abhängige Beschäftigung (für die Mindestlohn gezahlt werden muss) vorliegt oder eine echte selbständige Tätigkeit, kann ich von hier anhand der Links nicht beurteilen. Dazu müssen alle Umstände genau betrachtet werden. Zuständig dafür ist beim Zoll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Ich habe Ihre Mail, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, dorthin weitergeleitet.
In den nächsten Jahren werden hier auch 1.600 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, damit sie solche Sachverstände auch genau prüfen können.

Vielen Dank für Ihr Engagement.

Mit herzlichen Grüße
Ihre
Ulli Nissen