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Ulla Jelpke
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Ulla Jelpke von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Jelpke,

ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer eine steuerliche SUBVENTION und ist diese im Subventionsbericht der Bundesregierung enthalten?

Falls ja: Trifft es zu, daß Kirchensteuerpflichtige wegen des Verbots der Doppelbesteuerung im Steuerrecht einen RECHTSANSPRUCH auf die unbegrenzte Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer haben?
Falls ja:Warum erscheint die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer im Subventionsbericht, obwohl bereits das Steuerrecht für die Abzugsfähigkeit ausreicht?

Unter

http://www.abgeordnetenwatch.de/sabine_baetzing-575-37456--f262841.html#q262841

war das Verbot der Doppelbesteuerung erwähnt worden.

Trifft es zu, daß bei Subventionen ein Rechtsanspruch nur durch eine politische Entscheidung zustandekommt und nicht schon vorher ein Rechtsanspruch bestand?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

Nein, Kirchensteuer gilt steuerrechtlich nicht als "Subvention". Allerdings erhalten Kirchen wie andere gemeinnützige Organisationen Steuervergünstigungen. Im Unterschied zu allen anderen gemeinnützigen Organisationen zieht der Staat für sie die Kirchensteuer ein.

Freundliche Grüße
Ulla Jelpke