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Frage von Helmut K. •

Frage an Ulla Jelpke von Helmut K. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Sehr geehrte Frau Jelpke,

warum befasst sich der Ausschuss Inneres und Heimat nur mit der Aufstellungsversammlung und nicht auch mit der Unterschriftensammlung der kleineren Parteien? So muss ich davon ausgehen, die Bundestagsparteien schaffen sich Privilegien und versuchen über diesen Weg die Demokratie einzuschränken.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kauer,

für die Aufstellungsversammlungen der Kandidaten der Parteien müssen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um sie unter Pandemiebedingungen als Online-Versammlungen mit Online-Abstimmungen durchführen zu können. Dafür ist ein Gesetzgebungsverfahren notwendig, zunächst zur Feststellung der pandemischen Lage, dann zur Verordnung des Bundesinnenministeriums für die eigentlichen Durchführungsbestimmungen.

Bei der Unterschriftensammlung der nicht im Bundestag vertretenen Parteien ist das nicht notwendig. Diese Unterschriftensammlung ist im Verfahren der Aufstellungsversammlung vorgelagert - wer nicht im Bundestag ist, muss erst mal eine bestimmte Anzahl von Unterschriften sammeln um überhaupt zur Wahl antreten zu können, sonst macht eine Aufstellungsversammlung unter Umständen keinen Sinn. Und die Corona-Schutzverordnungen der Länder enthalten durchgehend Ausnahmebestimmungen bei den Kontaktbeschränkungen für die Sammlung der Unterschriften. Man darf sich also im öffentlichen Raum hinstellen und Unterschriften einwerben - auch wenn das mit Mundschutz und möglichst Abstand alles schwieriger ist als sonst. Aber hier gibt es schlicht keinen Gesetzgebungsbedarf. Darum ist dies auch kein Thema im Innenausschuss des Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen,

Ulla Jelpke