(...) Genehmigungen für eine Gaststätteneröffnung, Nutzungsartenänderungsgenehmigungen, Baugenehmigungen, Genehmigungen zur Errichtung von Außenanlagen, wie Terrassen oder das Aufstellen von Tischen oder Stühlen, sowie die Einschränkungen von diesen werden nicht von Parteien erteilt, sondern von der Verwaltung. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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