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Truels Reichardt
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Frage von Nicole K. •

Moin Herr Reichardt, wie beurteilen sie den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz hinsichtlich der Auswirkungen für pflegende Angehörige?

Insbesondere interessiert mich ihre Meinung zu den geplanten Rentenkürzungen, den neuen Pflegebudgets, der Streckung der Zuschüsse in Pflegeheimen und der Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade

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Antwort von SPD

Moin,

vielen Dank für Ihre Frage. Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz enthält einige Ansätze, die in die richtige Richtung gehen, etwa mehr Pflegebegleitung, mehr Prävention, eine bessere Bündelung von Leistungen und das Ziel, Bürokratie abzubauen. Gleichzeitig sehe ich mehrere Punkte sehr kritisch, gerade mit Blick auf pflegende Angehörige.

Pflegende Angehörige tragen unser Pflegesystem jeden Tag mit. Ohne sie würde die Versorgung vieler Menschen schlicht zusammenbrechen. Deshalb darf eine Reform nicht dazu führen, dass ihre soziale Absicherung geschwächt wird oder Leistungen nur noch auf dem Papier besser aussehen.

Besonders kritisch sehe ich die geplante Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Nach dem Referentenentwurf sollen die Beiträge, die die Pflegeversicherung für die Rentenabsicherung pflegender Angehöriger zahlt, künftig auf 70 Prozent der bisherigen Beträge begrenzt werden. Das betrifft zwar nicht bereits erworbene Rentenansprüche, wohl aber künftige Ansprüche. Für mich ist das ein falsches Signal. Wer wegen Pflege die eigene Erwerbsarbeit reduziert oder ganz zurückstellt, leistet Arbeit von hohem gesellschaftlichem Wert. Diese Arbeit darf nicht mit geringerer Alterssicherung beantwortet werden.

Die neuen Pflegebudgets beurteile ich gemischt. Die Idee, Leistungen einfacher, flexibler und unbürokratischer nutzbar zu machen, ist grundsätzlich richtig. Viele Familien kämpfen heute mit komplizierten Anträgen, unterschiedlichen Leistungsarten und schwer durchschaubaren Zuständigkeiten. Aber: Eine Bündelung darf nicht dazu führen, dass bisher eigenständige Ansprüche faktisch entwertet werden. Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Entlastungsangebote müssen im Alltag wirklich verfügbar bleiben. Gerade wenn Angehörige kurzfristig ausfallen oder an ihre Grenzen kommen, braucht es verlässliche Hilfe, nicht nur ein neues Etikett im Gesetz.

Auch die Streckung der Leistungszuschläge in Pflegeheimen sehe ich kritisch. Pflege im Heim ist schon heute für viele Menschen und ihre Familien finanziell kaum noch tragbar. Wenn höhere Zuschüsse erst später greifen, kann das neue Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich belasten. Der vorgesehene Besitzstandsschutz für Menschen, die bereits Zuschläge erhalten, ist wichtig. Er löst aber nicht das Grundproblem steigender Eigenanteile.

Bei der geplanten Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade bin ich ebenfalls vorsichtig. Richtig ist: Bereits eingestufte Menschen sollen ihren Pflegegrad nicht allein wegen neuer Schwellenwerte verlieren. Trotzdem kann eine Anhebung für künftige Antragstellerinnen und Antragsteller bedeuten, dass Hilfe später oder schwerer erreichbar wird. Gerade frühe Unterstützung ist aber entscheidend, um Überlastung, gesundheitliche Verschlechterungen und später höhere Pflegebedarfe zu verhindern.

Kurz gesagt: Die Pflegeversicherung muss reformiert und finanziell stabilisiert werden. Aber das darf nicht zulasten derjenigen gehen, die ohnehin schon am meisten tragen: Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Beschäftigten in der Pflege. Die Auswirkungen des Entwurfs auf pflegende Angehörige müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sehr genau geprüft werden. Mein Maßstab ist klar: Vereinfachung ja, bessere Unterstützung ja, Prävention ja. Aber keine versteckten Leistungskürzungen und keine Schwächung der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. 

Viele Grüße,

Truels Reichardt

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