Antwort 18.08.2023 von Tobias Vogt CDU
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.

CDU Rhein-Hunsrück, Johann-Philipp-Reis Str. 5, 55469 Simmern / Foto Eidens-Holl Fotostudio
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
Das Petitionsrecht ist für mich ein wertvolles Recht des Bürgers.