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Tobias Hans
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Frage von Volker M. •

Frage an Tobias Hans von Volker M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo und guten Tag,
wie Sie bestimmt wissen ist für alle Beamten im Saarland ein sogenannter Verwendungsaufstieg möglich. Sowohl für Landes ( Polizei ) als auch Kommunalbeamte besteht dank Verordnungen des Landes dazu die Möglichkeit ! Für lediglich 200 Beamte der Berufsfeuerwehr wird dieser Übergang vom mittleren zum gehobenen Dienst dank einer Landesverordnung verhindert, obwohl die Kgst schon vor Jahren eine genaue Funktionsstellenbeschreibung und Besoldungseinordnung zur Verfügung stellt! Warum werden ausgerechnet die Männer und Frauen der Berufsfeuerwehr benachteiligt? Oder müssen pflichtbewusste Beamte bei dieser Landesregierung trotz enormer Mehrarbeit in der Coronazeit ihr Recht einklagen.? Eine absurde Situation!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie von Ihnen richtig dargestellt, sieht die derzeit gültige Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes (SFeuLV) vom 27. September 2011 keinen Praxisaufstieg vor. Seitens der Berufsfeuerwehr wurde seinerzeit kein Bedarf hierfür gesehen. Die Laufbahnausbildungen für den mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgten darüber hinaus bisher mit dem Ziel einer Qualifizierung für eine funktionsgebundene Verwendung entsprechend den einsatztaktischen und einsatzorganisatorischen Bedarfen sowie der Aufbauorganisation einer Berufsfeuerwehr. Ein Aufstieg in die nächst höhere Laufbahngruppe ist demnach derzeit nur mit einer entsprechenden Weiterqualifizierung (Aufstieg) möglich.

An diesen Regelungen hatte die Berufsfeuerwehr Saarbrücken, die lange Zeit die einzige Dienststelle im Saarland war, in der diese spezifischen Qualifikationen Verwendung fanden, festgehalten. Wegen dem dadurch nicht vorhandenen Bedarf einer Rechtsänderung haben die einschlägigen Regelungen der SFeuLV weiterhin Bestand.

Allerdings wird aufgrund der in diesem Zusammenhang zu verzeichnenden Entwicklungen in anderen Bundesländern, der Zunahme von Landesbeamten mit feuerwehrfachlichen Qualifikationen sowie der Wiederaufnahme der Gespräche mit der Berufsfeuerwehr Saarbrücken angestrebt, auch im Saarland entsprechende Möglichkeiten zu etablieren. Eine solche Anpassung an die geltenden Regelungen zum Praxisaufstieg für die Polizeibeamtinnen und -beamten (und damit eine Gleichstellung) ist daher in Planung.

Herzliche Grüße
Ihr Tobias Hans

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