Ich hatte gefragt, WARUM gibt es die Beitragsbemessungsgrenze

Sehr geehrter Herr R.,
die Beitragsbemessungsgrenze gibt es, damit festgelegt werden kann, bis zu welcher Höhe die beitragspflichtigen Einnahmen von GKV-Versicherten für die Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Tino Sorge MdB
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