Leider liegt die Entscheidungsbefugnis über Versetzungsanträge und die Regelungen zur Lehrerverteilung auf Landesebene. Ich bedauere, dass den Versetzungsanträgen Ihres Sohnes bisher nicht entsprochen wurde.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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