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Frage von Sandra A. •

Frage an Tim Ostermann von Sandra A. bezüglich Verkehr

Täglich pendele ich mit Bus und Bahn aus dem ländlichen Raum in die Großstadt zur Arbeit. Besonders in letzter Zeit ärgert man sich viel über Zugausfälle, Verspätungen, schlechte Informationen im Bahnhof. Was wollen/können Sie verbessern um mehr Menschen dazu zu bringen, Bus und Bahn im Kreis Herford zu nutzen?

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Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.08.2017.

Die politische Verantwortung für das ÖPNV-Angebot wurde mit dem Regionalisierungsgesetz 1996 vom Bund auf die Länder übertragen. Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, der die Länder nachkommen müssen.

In dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) werden Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV als Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte beschrieben. Überörtliche Zusammenschlüsse zu einem Zweckverband zwecks gemeinsamer Koordination sind darüber hinaus möglich.

Das Verkehrsministerium des Landes NRW erstellt für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags einen Bedarfsplan, der die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur sowie auf dessen Grundlage einen ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan.

Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände stellen zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren und den mittel- bis langfristig angestrebten Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr benennen.

Finanziert wird der ÖPNV unter anderem durch Pauschalen und Zuwendungen des Landes, die im jeweiligen Haushaltsplan festgelegt werden. Zur Finanzierung des ÖPNV erhalten die Bundesländer Zuwendungen aus dem Steuereinkommen des Bundes. 2016 waren dies insgesamt 8,2 Milliarden Euro - 200 Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor. Dieser Beitrag wird seit 2017 jährlich um 1,8 Prozent angehoben. In diesem Jahr erhielt Nordrhein-Westfalen eine Summe von 1.336.104.640 Euro.

Diese neue Finanzierungsregelung wurde vom Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis 2031. Dadurch gewährleistet der Bund den Ländern Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage, sodass letztere ihren Aufgaben im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs auch in Zukunft nachkommen können und eine bezahlbare und umweltfreundliche Mobilität.

Aufgrund der geschilderten Zuständigkeiten kann ich als Bundestagsabgeordneter leider keinen direkten Einfluss auf die genauere Finanzierung durch das Land NRW bzw. auf den Nahverkehrsplan der Kreise nehmen. Ich kann Sie aber gerne dabei unterstützen, sich Gehör für die von Ihnen skizzierten Probleme im Zusammenhang mit dem ÖPNV in Ihrer Region bei den betreffenden Stellen und Personen auf Landes- und Landkreisebene zu verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Tim Ostermann